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GHBV und Rote Karte - habe ich Urlaubsanspruch

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nicbhv

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Neuling (10 P.)
Hallo an alle User!
Bin seit dem 28.08.2012 beim GHBV über die sog. "Rote Karte" angestellt, wobei angestellt nicht das richtige Wort ist. Habe ja keinen Vertrag oder ähnliches. Arbeite 37,5 Stunden wöchentlich. Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf bezahlten Urlaub? Einige Kollegen meinen nein, andere wiederum meinen, dass ich sehr wohl Anspruch habe.
Ich denke eigentlich, dass ich Urlaubsanspruch habe, denn es ist ja eine Aushilfstätigkeit und auch Aushilfen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen... ?
Ich bedanke mich schon mal jetzt für eure Antworten...
Gruss aus Bremen
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Kurz mal für alle anderen Leser: Der GHBV (Gesamthafenbetriebsverein im Lande Bremen e.V.) ist ein Personaldienstleister für Hafen & Logistik im Bremer Raum, der anderen Unternehmen Zeitarbeiter zur Verfügung stellt. Über die Rote Karte Angestellte sind Aushilfsmitarbeiter (Tagelöhner).

Und natürlich haben auch Aushilfen in Deutschland einen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub, wie alle anderen Arbeitnehmer ebenfalls. Der Aushilfe steht dabei jedoch nur ein anteiliger Urlaub zu. Dieser berechnet sich, wenn man die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mit 24 multipliziert und anschließend durch sechs teilt. Ich wüßte nicht, warum dies bei GHBV anders sein sollte.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
@ nicbhv:

Wie ist es denn nun ausgegangen? Gibt es Neuigkeiten bzgl. Deines Urlaubsanspruchs beim GHBV?

Gruß


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